Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Zehnder Batterien AG
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Zehnder Batterien AG. Alle Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Die Zehnder Batterien AG ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Massgebend ist jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Version.
1.2. Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, werden die Vertragsparteien diese Bestimmungen durch eine neue, der unwirksamen in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst weitgehend entsprechende ersetzen. Die Gültigkeit des Vertrages wird davon nicht betroffen.
1.3. Der Kunde ist zur Abtretung von Ansprüchen aus Verträgen mit Zehnder Batterien AG nicht berechtigt.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag zwischen Zehnder Batterien und Kunde kommt zustande, indem die Zehnder Batterien AG die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung schriftlich, per Fax oder E-Mail annimmt. Auf Wunsch des Kunden unterbreitet ihm die Zehnder Batterien AG vor seiner Bestellung eine entsprechende Offerte.
2.2. Der Vertragsabschluss durch die Zehnder Batterien AG erfolgt immer unter dem Vorbehalt der gültigen Vereinbarung dieser AGB als integrierender Bestandteil des Vertrages. Die Zehnder Batterien AG erbringt ihre Lieferungen und sonstigen Leistungen ausschliesslich unter der Geltung dieser AGB.
3. Lieferungen oder sonstige Leistungen
3.1. Für den Umfang der Lieferungen oder sonstigen Leistungen ist die Auftragsbestätigung der Zehnder Batterien AG massgebend. Lieferungen oder sonstige Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert verrechnet.
3.2. Kommt der Kunde seiner Abruf- und Abnahmepflicht nicht nach, gerät er ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug. Die Zehnder Batterien AG ist diesfalls berechtigt, die Ware unter Kostenfolge zu Lasten und auf Gefahr des Kunden zu hinterlegen, und der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung der Teillieferungen und aller mit der Hinterlegung verbundenen Kosten.
3.3. Die Einhaltung der durch die Zehnder Batterien AG genannten Fristen und Termine für Lieferungen oder sonstige Leistungen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus.
3.4. Die durch die Zehnder Batterien AG genannten Fristen und Termine für Lieferungen oder sonstige Leistungen sind unverbindlich und ohne Gewähr. Die Zehnder Batterien AG ist stets bemüht, diese einzuhalten. Für den Fall der Nichteinhaltung ist aber jegliche Haftung der Zehnder Batterien AG soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für den Schuldnerverzug, den Ersatz von Verspätungsschäden und die Haftung für Zufall.
4. Preise
4.1. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, netto in CHF exkl. MWSt. ab Werk ohne Nebenkosten wie z.B. Verpackung, Fracht, allfällige Spesen und Montage.
4.2. Werden spezielle Zertifikate, Ursprungszeugnisse usw. verlangt, ist eine entsprechende Verrechnung vorbehalten.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Die Rechnungen von Zehnder Batterien AG sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig.
5.2. Zahlt der Kunde eine Rechnung nicht rechtzeitig, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug und die Zehnder Batterien AG ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt der Zehnder Batterien AG vorbehalten.
5.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Zehnder Batterien AG berechtigt, alle Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Skontovereinbarungen, Rabatte, Preisnachlässe etc. gelten in diesem Fall als verfallen. Weiter ist die Zehnder Batterien AG in diesem Fall berechtigt, alle weiteren Lieferungen oder sonstigen Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, bis der gesamte offene Betrag bezahlt ist.
5.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Verrechnung oder Zahlungsverweigerung. Auch bei Mangelhaftigkeit von Lieferungen oder sonstigen Leistungen hat der Kunde keinen solchen Anspruch und es gelten ausschliesslich die Regelungen von Ziffer 10. dieser AGB.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher, auch künftiger, Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum von Zehnder Batterien AG.
6.2. Die Zehnder Batterien AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Der Kunde erteilt dazu seine ausdrückliche Zustimmung.
7. Versand und Gefahrenübergang
7.1. Jede Sendung wird dem Kunden mit Versandschein unter Angabe der entsprechenden Bestellnummer zugestellt. Der Transport erfolgt auf Rechnung des Kunden. Besondere Wünsche betreffend Versand, Transport und Versicherung sind der Zehnder Batterien AG rechtzeitig zu melden.
7.2. Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung von Liefergegenständen geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Zehnder Batterien AG die Gegenstände dem Spediteur oder dem Frachtführer übergeben hat oder in dem die Zehnder Batterien AG den Kunden über die Versandbereitschaft informiert hat. Das gilt auch, wenn die Zehnder Batterien AG die Kosten der Versendung an den Bestimmungsort übernommen hat.
8. Erfüllungsort
8.1. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung oder einem Einzelvertrag ist, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, Muhen / AG respektive am jeweiligen Versendungsort.
9. Abnahme
9.1. Der Kunde hat sämtliche gelieferte Gegenstände oder sonstige Leistungen einer Abnahmeprüfung zu unterziehen. Allfällige Mängel sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen, zu rügen, ansonsten gelten sie als genehmigt.
10. Gewährleistung / Haftung
10.1. Die Zehnder Batterien AG gewährleistet, dass die gelieferten Gegenstände oder sonstigen Leistungen die zugesicherten Eigenschaften haben und keine deren Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigende körperliche oder rechtliche Mängel aufweisen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang bei Lieferungen und ab Abnahme bei sonstigen Leistungen.
10.2. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel infolge ordentlicher Abnutzung, mangelhafter Wartung, übermässiger Beanspruchung sowie aus anderen Gründen, welche die Zehnder Batterien AG nicht zu vertreten hat.
10.3. Bei tatsächlichen Mängeln beseitigt Zehnder Batterien AG den bestehenden Mangel oder liefert dem Kunden einen mangelfreien Ersatzgegenstand. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind in jedem Fall nur dann geschuldet, wenn der Kunde seinerseits seinen Vertragspflichten – insbesondere der vereinbarungsgemässen Bezahlung – nachgekommen ist.
10.4. Jegliche Haftung der Zehnder Batterien AG für Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung, wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
10.5. Jede weitere Haftung oder Verpflichtung der Zehnder Batterien AG, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Zusammenhang mit der Erbringung von Lieferungen oder sonstigen Leistungen sowie dem Einsatz und Gebrauch des Arbeitsresultates und den damit erzielten Resultaten, insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen des Kunden oder Ansprüche Dritter, wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
10.6. Die vorstehenden Regelungen von Ziffer 10. dieser AGB haben bei allfälligen Widersprüchen in jedem Fall Vorrang vor separaten Gewährleistungsbestimmungen für Batterien der Zehnder Batterien AG.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Subsidiär zu den vorliegenden AGB gilt materielles schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts (insb. IPRG). Das Wiener Kaufrecht wird ausdrücklich wegbedungen.
11.2. Für alle aus den Verträgen, Lieferungen oder sonstigen Leistungen oder in diesem Zusammenhang entstehenden Streitigkeiten zwischen der Zehnder Batterien AG und dem Kunden sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der Zehnder Batterien AG zuständig.